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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.1983 - 9 C 37/82   

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https://dejure.org/1983,30502
OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.1983 - 9 C 37/82 (https://dejure.org/1983,30502)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.09.1983 - 9 C 37/82 (https://dejure.org/1983,30502)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. September 1983 - 9 C 37/82 (https://dejure.org/1983,30502)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Abfindungsgestaltung; Gesteinsvorkommen; Mitwirkung; Mitwirkungspflicht der Teilnehmer; Wertermittlung; Wertermittlungsfeststellung

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 1.06

    Rechtliches Gehör; Vertagungsantrag; Zusicherung; Rücknahme einer Zusicherung;

    Denn insoweit handelt es sich nicht um einen Umstand, der für jedermann werterhöhend ist (vgl. § 44 Abs. 2 FlurbG), sondern nur um einen individuellen Planungsgewinn, dem - anders als in dem von den Beigeladenen angeführten Urteil der Vorinstanz vom 21. September 1983 (OVG 9 C 37/82 - RdL 1983, 323) - kein entsprechender Verlust des Abgebenden gegenübersteht und auf dessen Ausgleich der Abgebende - auch angesichts der ansonsten kaum zu bewältigenden praktischen Folgen für die Durchführung einer Flurbereinigung, auf die das Oberverwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - keinen Anspruch hat (Schwantag, in: Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., § 44 Rn. 39 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.05.2005 - 9 C 12017/04

    Überprüfung der Abwägung, der Berücksichtigung von Bodenschätzen bei der

    Einer Änderung der Wertermittlung bedurfte es deshalb nicht, weil die vorgenommene Wertermittlung lediglich den landwirtschaftlichen Nutzwert und nicht die Bodenschätze erfasst (Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. September 1983 - 9 C 37/82 - in RdL 1983 S. 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03

    Flurbereinigungsverfahren; Nachsichtgewährung bei um 8 Jahre verspäteten

    Aus dem von der Klägerin angeführten Urteil des Flurbereinigungsgerichts Koblenz vom 21.09.1983 - 9 C 37/82 - (RdL 1983, 323) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 12.08
    Sie lässt sich vielmehr nur einzelfallbezogen in Abhängigkeit davon beantworten, ob und inwieweit das Bodenschatzvorkommen Gegenstand des durchgeführten Bewertungsverfahrens war (in diesem Sinne auch Beschluss vom 18. September 1986 BVerwG 5 B 141.84 juris Rn. 5 und Flurbereinigungsgericht Koblenz, Urteil vom 21. September 1983 9 C 37/82 RdL 1983, 323).
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